Terminabsagen

Sehr geehrte Kunden,

in der Vergangenheit ist es bei uns leider mehrfach vorgekommen, dass Termine seitens unserer Kunden kurzfristig abgesagt wurden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir aufgrund der verpassten Einnahmen und der dadurch entstehenden Ausfallkosten für unsere Dienstleistungen eine Ausfallentschädigung erheben müssen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir bei einer kurzfristigen Absage des Termins innerhalb von 24 Stunden eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen müssen. Dies hilft uns, unsere Kosten zu decken und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und versuchen, Terminverschiebungen oder -absagen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass eine frühzeitige Absage des Termins uns dabei hilft, den Termin anderweitig zu vergeben und dadurch unnötige Ausfallkosten zu vermeiden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Ihnen auch weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen bieten zu können.

Main Cut Team

§1 Ausfallhonorar für verpasste Termine

(1) Bei einem verpassten Termin ohne rechtzeitige Absage durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Preises für die gebuchte Dienstleistung fällig.
(2) Eine rechtzeitige Absage des Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Eine Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gilt als verspätet und löst das Ausfallhonorar aus.
(3) Das Ausfallhonorar wird dem Kunden in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(4) Ein eventuelles Rücktrittsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

§2 Inkrafttreten

Diese Regelung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

§3 Übergangsregelung

(1) Für bereits vereinbarte Termine, die vor dem Inkrafttreten dieser Regelung stattfinden, gilt diese Regelung nicht.
(2) Für bereits vereinbarte Termine, die nach dem Inkrafttreten dieser Regelung stattfinden, gelten die Bestimmungen dieser Regelung.

§4 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser Regelung bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Regelung ist der Sitz des Friseursalons


Aktualisiert: April 2023